|
DIGICLONE Pappaufsteller, Pappkameraden,
Pappfiguren, Standups, Displays
© Digiclone 2001 Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3
MarkenG nehmen wir ein Titelschutz in Anspruch für die Begriffe „DIGICLONE, DIGIKLON, DIGI-KLON, DIGI-CLONE“ in allen Schreibweisen, Darstellungsformen,
Abwandlungen und Schriftarten für alle Internetseiten und Internetanwendungen
und -programme sowie Dienstleistungen, Hörfunk, Film, und für alle
Schreibweisen, Wortverbindungen, grafischen Gestaltungen, Darstellungsformen,
Titelkombinationen für Literatur, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art,
Print-Medien, Software-Erzeugnisse, Film-Titel, Fernsehen, Rundfunk,
audiovisuelle und digitale Medien und Netzwerke, Internet, Merchandising,
Druckerzeugnisse aller Art, CD-ROM, CD-I, Offline- und Online-Dienste,
sonstige Medien, Wettbewerbe, Kongresse und Veranstaltungen - alleinstehend
und mit allen etwaigen Zusätzen für sinngemäße Titel, als Einzel- oder
Reihentitel in allen Sprachen und sinngemäßen Übersetzungen. Was ist Titelschutz?
(Dynamisch verlinkte Abfrage der Suchmaschine Google) © Digiclone 12.01.2001 |
|